Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)

Christian Roppenecker Fotografie – Immo-Signature.de (B2B)

Stand: April / 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über fotografische, videografische sowie damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Immobilienfotografie, Immobilienvermarktung und visuellen Präsentation von Objekten.

1.2 Sie finden ausschließlich Anwendung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, einschließlich der Nutzung unseres Online-Buchungsformulars, oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen der Textform.

3. Leistungsumfang

3.1 Gegenstand des Vertrages sind fotografische und/oder videografische Leistungen, einschließlich Social-Media-Reels und Shorts - sofern vereinbart, sowie sofern vereinbart - virtuelles Staging. Drohnen- und Luftbildaufnahmen (Foto und Video) sind - sofern vereinbart - ebenfalls Gegenstand des Leistungsumfangs und werden nach Maßgabe des § 9 dieser AGB erbracht.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Buchungsformular.

3.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, wird nicht geschuldet.

3.4 Die künstlerisch-technische Gestaltung der Leistungen, insbesondere die Auswahl von Motiven, Perspektiven und Bildausschnitten, erfolgt nach fachlichem Ermessen des Auftragnehmers.

3.5 Zu berücksichtigen ist, dass die Leistungserbringung von äußeren Umständen wie Wetter, Lichtverhältnissen oder örtlichen Gegebenheiten abhängt. Hieraus resultierende Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Dritte einzusetzen.

3.7 Nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ein uneingeschränkter Zugang zur jeweiligen Immobilie besteht und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen gegeben sind.

4.2 Insbesondere ist die Immobilie in einem fotografierfähigen Zustand bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine unzureichende Vorbereitung zurückzuführen sind, können gesondert berechnet werden.

4.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche erforderlichen Rechte und Genehmigungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere die Zustimmung von Eigentümern, Mietern oder sonstigen berechtigten Personen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und hausinterner Regelungen.

4.4 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten resultieren.

4.5 Mit dem Absenden einer Online-Buchung über die Homepage des Auftragnehmers (Online-Buchungsformular) erklärt und versichert der Kunde rechtsverbindlich, dass er die Rechtslage des Zielobjekts sowie der angrenzenden Nachbargrundstücke geprüft hat und alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Zustimmungen, Überflugsrechte und Einverständniserklärungen uneingeschränkt vorliegen. Der Kunde agiert insoweit als alleiniger Whitelist- und Freigabeverantwortlicher für das gesamte Projektareal.

5. Termine und Ausfallhonorar

5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.

5.2 Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin 50% des vereinbarten Honorars sowie bei Nichterscheinen oder fehlendem Zugang zur Immobilie 75% des vereinbarten Honorars.

5.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund - insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt oder ungeeigneten Witterungsbedingungen - zu verschieben.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Logistikkosten

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder über das Online-Buchungsformular vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

6.2 Anfahrt- und Kilometerregelung: Die Anfahrt zum Objektstandort ist bis zu einer einfachen Fahrtstrecke von 25 km ab der Betriebsstätte des Auftragnehmers (Schleißheimer Str. 84c, 85221 Dachau) in den Hauptpaketen inklusive. Ab dem 26. Kilometer wird jeder gefahrene Mehrkilometer für die gesamte Fahrtstrecke (Erfassung und Berechnung sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg) mit einer Pauschale von 0,50 € pro Kilometer berechnet.

6.3 Sonderregelung Stadtgebiet München (Logistik-Pauschale): Für Aufträge innerhalb des Stadtgebietes München (Postleitzahlenbereiche 80xxx bis 81xxx) ist die Anfahrt innerhalb des definierten Premium-Zeitfensters (10:00 bis 14:00 Uhr) im Paketpreis enthalten, sofern die Kilometergrenze gemäß Ziff. 6.2 nicht überschritten wird. Für unaufschiebbare Wunschtermine des Kunden, die außerhalb dieses Zeitfensters liegen (Durchführung vor 10:00 Uhr oder nach 14:00 Uhr), wird aufgrund des nachweisbaren logistischen Mehraufwands durch den Berufsverkehr ein pauschaler Rushhour-Ausgleich in Höhe von 49,00 € erhoben.

6.4 Großimmobilien-Zuschlag: Die regulären Paketpreise gelten ausschließlich für Standardobjekte bis zu einer maximalen Größe von 199 m² Wohn-/Nutzfläche. Für Großimmobilien, Gewerbeobjekte, Hotels, Mehrfamilienhäuser oder weitläufige Areale ab einer Größe von 200 m² gelten aufgrund des erheblichen technischen und zeitlichen Mehraufwands gesonderte Konditionen, die vorab über ein individuelles Angebot in Textform vereinbart werden.

6.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.6 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6.7 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.

7. Abnahme und Mängel

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

7.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen.

7.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige, gelten die Leistungen insoweit als genehmigt.

7.4 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke.

8.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.

8.3 Dieses Nutzungsrecht ist - sofern nicht anders vereinbart - auf die Vermarktung der jeweiligen Immobilie beschränkt.

8.4 Die Nutzung ist zeitlich auf die Dauer der Vermarktung begrenzt.

8.5 Eine Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen des Vertragszwecks zulässig.

8.6 Technisch erforderliche Bearbeitungen, wie Zuschnitt, Größenanpassung oder Komprimierung, sind zulässig. Inhaltliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.

8.7 Erweiterte Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden.

8.8 Bei unberechtigter Nutzung ist eine angemessene Lizenzgebühr zu zahlen.

8.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke uneingeschränkt für eigene Werbezwecke (insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Printmedien und in Portfolios) zu nutzen. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer hierzu die erforderlichen Rechte ein, sofern dem keine ausdrücklichen, schriftlich begründeten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

9. Drohnenaufnahmen, Luftbildfotografie und Luftraum-Risikomanagement

9.1 Leistungen im Bereich von Drohnen- und Luftbildaufnahmen (Foto und Video) werden ausschließlich auf Grundlage ausdrücklicher Vereinbarung erbracht. Die Durchführung erfolgt in der Regel durch den Auftragnehmer selbst in seiner Funktion als zertifizierter UAS-Fernpilot (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) unter Einhaltung der geltenden EU-Drohnenverordnung (insb. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Dienstleistung im eigenen Namen durch qualifizierte, zertifizierte und versicherte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.

9.2 Jeder Drohnenflug steht unter dem strikten Vorbehalt der rechtlichen und tatsächlichen Durchführbarkeit. Flüge werden abgebrochen oder gar nicht erst angetreten, wenn gesetzliche Bestimmungen, kurzfristig eingerichtete Flugbeschränkungsgebiete (ED-R), Kontrollzonen von Flugplätzen ohne zeitnah erteilte Flugverkehrskontrollfreigabe oder sonstige behördliche Verbote dem entgegenstehen.

9.3 Die finale Entscheidung über den Start, die Durchführung und den Abbruch eines Fluges obliegt allein dem Fernpiloten als verantwortlichem Luftfahrzeugführer. Maßgeblich hierfür sind Sicherheitsaspekte, insbesondere ungeeignete Witterungsbedingungen (z. B. Starkwind, Böen, Regen, Schneefall, Nebel oder unzureichende Sichtweiten) sowie unvorhergesehene Gefahren im Luftraum oder am Boden (z. B. Vogelschlag, plötzliche Menschenansammlungen, temporäre Hindernisse). Ein aus Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise durchgeführter Flug stellt keinen Mangel der Dienstleistung dar und begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden.

9.4 Der Kunde trägt die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für die Einholung sämtlicher privat- und grundstücksrechtlicher Erlaubnisse, die für den Drohnenflug und die Anfertigung von Bild- und Videomaterial erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers/Vermieters des Zielobjekts sowie für die erforderlichen Überflugs- und Aufnahmeerlaubnisse bezüglich aller betroffenen Nachbargrundstücke ("Overflight-Zustimmung"), sofern diese für einen cinematic-optimalen Flugverlauf überflogen werden oder auf den Aufnahmen erkennbar sind.

9.5 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass durch die Durchführung des Fluges und die vertragsgemäße Verwendung der Aufnahmen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Eigentumsrechte, Besitzrechte, allgemeinen Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild (§ 22, 23 KunstUrhG) oder Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO) von Nachbarn, Anwohnern oder sonstigen Dritten verletzt werden.

9.6 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsbegehren Dritter (insbesondere von Nachbarn, Mietern oder Eigentümern angrenzender Grundstücke) vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei, die aus einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der oben genannten Rechte resultieren. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Pflicht zur vollständigen Übernahme aller dem Auftragnehmer entstehenden Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Kosten für Abmahnungen oder behördliche Bußgeldverfahren).

9.7 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Außenareal zum Flugzeitpunkt in einem optisch präsentablen, „flugbereiten" Zustand ist. Da Drohnenaufnahmen weitläufige Bereiche erfassen, umfasst dies auch die Entfernung von störenden Gegenständen (z. B. Mülltonnen, Baufahrzeuge, private Gegenstände), das Schließen von Fenstern/Garagentoren sowie die Information von Personen vor Ort, sich während des Fluges nicht im Aufnahmebereich aufzuhalten. Für visuelle Beeinträchtigungen, die durch unvorbereitete Außenflächen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Nachbearbeitung (Retusche) solcher Elemente ist nicht im Preis enthalten und wird nach Aufwand gesondert berechnet.

9.8 Kann unvorhersehbar ein Flug aus Gründen ausfallen, die weder vom Auftragnehmer noch vom Kunden zu vertreten sind (z. B. plötzlicher Wetterumschwung, unvorhersehbare behördliche Sperrung), entfällt lediglich die spezifische Vergütung für den Drohnen-Leistungsteil. Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Anfahrt, Vorab-Flugprüfung, Innenaufnahmen) sind vollumfänglich zu vergüten. Kann ein Flug nicht stattfinden, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist (z. B. fehlende Genehmigung des Eigentümers vor Ort, Verstoß gegen Datenschutzvorgaben, falsche Ortsangaben), bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für das Drohnen-Paket unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu 100% bestehen.

9.9 Für alle im Rahmen von Drohnenflügen entstandenen Bild- und Videomaterialien gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des § 8 (Urheberrecht und Nutzungsrechte) dieser AGB.

10. 360°-Aufnahmen, virtuelle Rundgänge und Hosting

10.1 Leistungen im Bereich 360°-Aufnahmen und virtueller Rundgänge sind nicht Bestandteil des regulären Leistungsumfangs und werden nur erbracht, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

10.2 Die Erstellung sowie ggf. die Bereitstellung dieser Inhalte erfolgt unter Einsatz externer Plattformen oder durch beauftragte Dritte.

10.3 Der Auftragnehmer schuldet die Erstellung und Bereitstellung im vereinbarten Umfang, übernimmt jedoch keine eigene Hosting-Infrastruktur.

10.4 Sofern Hosting-Leistungen Bestandteil des Auftrags sind, erfolgt die Bereitstellung über externe Dienstleister. Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

10.5 Die Hosting-Leistung wird für die im Angebot vereinbarte Laufzeit (6, 12 oder 24 Monate) erbracht und beginnt mit der erstmaligen Bereitstellung.

10.6 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich die Hosting-Laufzeit automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn sie nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

10.7 Für Verlängerungszeiträume gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.

10.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder unveränderte Bereitstellung externer Plattformen.

10.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen anzupassen oder einzuschränken, sofern dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

10.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die veröffentlichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Bestimmungen.

10.11 Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

10.12 Nach Beendigung der Hosting-Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Inhalte zu deaktivieren oder löschen zu lassen.

10.13 Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung, Herausgabe von Projektdateien, Plattformzugängen oder Übertragbarkeit auf andere Systeme besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10.14 Die Nutzungsrechte richten sich im Übrigen nach § 8 dieser AGB.

11. Virtuelles Staging und Bildbearbeitung

11.1 Leistungen im Bereich virtuelles Staging, digitale Möblierung oder sonstige bildverändernde Maßnahmen werden nur erbracht, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

11.2 Beim virtuellen Staging handelt es sich um eine rein digitale Darstellung, die vom tatsächlichen Zustand der Immobilie abweichen kann.

11.3 Der Auftragnehmer schuldet keine realitätsgetreue Darstellung im Sinne einer unveränderten Abbildung der tatsächlichen Gegebenheiten, sondern eine visuell optimierte Präsentation zu Marketingzwecken.

11.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entsprechend bearbeitete oder virtuell inszenierte Bilder im Rahmen der Nutzung - insbesondere in Exposés, Online-Inseraten oder sonstigen Veröffentlichungen - nicht irreführend verwendet werden.

11.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass solche Darstellungen, soweit erforderlich, als „Visualisierung", „Beispielbild" oder vergleichbar gekennzeichnet werden.

11.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine irreführende oder wettbewerbswidrige Verwendung der erstellten Inhalte durch den Kunden.

11.7 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen oder irreführenden Verwendung der bearbeiteten Inhalte resultieren.

11.8 Die Nutzungsrechte richten sich im Übrigen nach § 8 dieser AGB.

12. Immobilienvideo und Animationen

12.1 Der Auftragnehmer kann auf Grundlage der erstellten Bild- und Videoaufnahmen digitale Kurzvideos, Animationen oder vergleichbare audiovisuelle Inhalte erstellen, sofern dies vereinbart wurde.

12.2 Diese Inhalte basieren auf digitalen Bearbeitungen und können vom tatsächlichen Zustand der Immobilie abweichen.

12.3 Der Auftragnehmer schuldet keine realitätsgetreue Darstellung, sondern eine visuell optimierte Präsentation zu Marketingzwecken.

12.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung dieser Inhalte nicht irreführend erfolgt.

12.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass entsprechende Inhalte - sofern erforderlich - als Visualisierung, Animation oder vergleichbar gekennzeichnet werden.

12.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine irreführende oder wettbewerbswidrige Verwendung der Inhalte durch den Kunden.

12.7 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Verwendung resultieren.

12.8 Sofern Musik oder sonstige Drittinhalte verwendet werden, erfolgt dies im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbedingungen. Eine weitergehende Nutzung kann zusätzliche Rechte erfordern.

12.9 Die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten richten sich im Übrigen nach § 8 dieser AGB.

13. Lieferung und Daten

13.1 Die Lieferung erfolgt in digitaler Form und in branchenüblichen Dateiformaten.

13.2 Eine Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt nicht.

13.3 Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet.

13.4 Der Kunde ist zur eigenständigen Datensicherung verpflichtet.

14. Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

15. Datenschutz

15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Nutzung professioneller Hosting-Dienstleister (IONOS).

15.2 Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Auftragnehmers.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dachau.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.